Juristische Personen des Privatrechts und deren Zusammenschlüsse (Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen) und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 13 und 27 Jahren
Welche Projekte werden gefördert?
Es werden unter anderem Projekte gefördert, die mindestens einen der folgenden Bereiche abdecken:
Vermittlung der Grundlagen von Demokratie
Förderung des zivilgeschellschaftlichen Engagements und dessen Vernetzung
Information und Prävention zu ausgewählten Phänomenen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (z.B. Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus)
Öffnung interkultureller Perspektiven in einer vielfältigen Gesellschaft
Willkommenskultur/Arbeit mit geflüchteten und neuzugewanderten Personen