Wer kann Anträge stellen?

  • Juristische Personen des Privatrechts und deren Zusammenschlüsse (Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen, Jugendringe) 

Welche Projekte werden gefördert?

Es werden unter anderem Projekte gefördert, die mindestens einen der folgenden Bereiche abdecken:

  • Vermittlung der Grundlagen von Demokratie 
  • Förderung des zivilgeschellschaftlichen Engagements und dessen Vernetzung
  • Information und Prävention zu ausgewählten Phänomenen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (z.B. Rassismus, Antisemitismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, LSBTIQ*-Feindlichkeit, Antiziganismus und Rechtsextremismus)
  • Öffnung interkultureller Perspektiven in einer vielfältigen Gesellschaft
  • Willkommenskultur/Arbeit mit geflüchteten und neuzugewanderten Personen
  • Stärkung von Dialog- und Konfliktfähigkeit
  • Verschwörungsideologien, Hass im Netz / Desinformation
  • Förderung gesellschaftlicher Mitbestimmung 

Wer gehört zu den Zielgruppen?

  • Kinder und Jugendliche
  • junge Erwachsene
  • Eltern und Erziehende
  • Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen, pädagogische Multiplikator*innen usw.
  • Engagierte Bürger*innen