Wer kann Anträge stellen?

  • Gemeinnützige Vereine, Verbände, Initiativen
  • Juristische Personen des öffentlichen bzw. Privatrechts 
  • Träger der freien Jugendhilfe
  • Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 13 und 27 Jahren 

Welche Projekte werden gefördert?

Es werden unter anderem Projekte gefördert, die mindestens einen der folgenden Bereiche abdecken:

  • Förderung des zivilgeschellschaftlichen Engagements und dessen Vernetzung
  • Barrierefreie Beteiligungsformate
  • Information und Prävention zu ausgewählten Phänomenen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (z.B. Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus)
  • Öffnung interkultureller Perspektiven in einer vielfältigen Gesellschaft
  • Willkommenskultur/Arbeit mit geflüchteten und neuzugewanderten Personen
  • Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft

Wer gehört zu den Zielgruppen?

  • Kinder und Jugendliche
  • junge Erwachsene
  • Eltern und Erziehende
  • Lehrerinnen und Lehrer, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, pädagogische Multipiklatorinnen und Multiplikatoren usw.
  • Engagierte Bürger und Bürgerinnen